Praktikum

Jahrgangsstufe 6

Im Rahmen der Berufsorientierung in der Jahrgangsstufe 6 besichtigen die Schüler/Innen, begleitet von den Tutoren des Jahrgangs, gegen Ende des Schuljahres in Kleingruppen lokale Betriebe. 

Jahrgangsstufe 7

Gegen Ende der Jahrgangsstufe 7 absolvieren die Schülerinnen und Schüler ihr erstes Praktikum.
Dieses eintägige Schnupperpraktikum bei Familienangehörigen oder Bekannten soll einen ersten Eindruck über die Abläufe eines Arbeitstages vermitteln.

Jahrgangsstufe 8 und 9

In den Jahrgangsstufen 8 und 9 durchlaufen alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule jeweils ein zweiwöchiges Betriebspraktikum in einem Ausbildungsbetrieb im näheren Umkreis. In der Regel finden die Praktika in der 2. und 3. Woche vor den Osterferien statt, so dass die gemachten Erfahrungen in der Woche vor den Osterferien gemeinsam in der Schule verarbeitet werden können. 

Unter Praxistag finden Sie gesonderte Informationen.

Jahrgangsstufe 10

In der Jahrgangsstufe 10 wollen wir den Schüler/Innen verstärkt die Möglichkeit zum freiwilligen Praktikum bieten. In unserem Konzept sind daher 3 Tage Freistellung vor den Ferien für ein freiwilliges Praktikum garantiert. Über weitergehende Freistellungen entscheidet der Schulleiter. 

Jahrgangsstufe 11

Unsere Oberstufenschüler absolvieren zum Ende der 11. Klasse ebenfalls ein zweiwöchiges Praktikum.

 

Freiwillige Praktika / Ferienpraktika 

Sie sind ebenfalls eine gute Möglichkeit zur Berufserkundung. Sollte Unterrichtszeit davon betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Tutoren, die gemeinsam mit der Schulleitung über Freistellungen entscheiden. Beachten Sie bitte unbedingt die rechtlichen Hinweise.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr schulpflichtig sind. Nur leichte Tätigkeiten sind zulässig. Bei schulpflichtigen 15-18-Jährigen darf die Dauer des Ferienpraktikums 4 Wochen nicht überschreiten.

Ausgenommen vom Mindestalter sind (bundesweiten) Veranstaltungen, wie beispielsweise dem Girls‘ Day und Boys‘ Day.

Hinweis zu den Bezeichnungen und zur Unfall- und Haftpflichtversicherung

Die zweiwöchigen Praktika in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 11 sind als Schülerbetriebspraktikum, Betriebspraktikum oder Schulpraktikum zu bezeichnen. Da diese im Unterricht eingebunden sind und von den Lehrkräften betreut werden, unterscheiden sie sich versicherungsrechtlich von den Ferienpraktika oder freiwilligen Praktika. 

Schülerbetriebspraktika, Schulpraktika bzw. Betriebspraktika sind Schulveranstaltungen und somit haftpflicht- und unfallversichert.

Sämtliche Praktika, also auch freiwillige Praktika, unerheblich ob während der Schulzeit oder in den Ferien lassen sich bis zu einer Grenze von insgesamt 20 Arbeitstagen pro Jahr über die Schule haftpflichtversichern, bitte teilen Sie die Daten des Praktikums den Tutoren mit. Ausgenommen sind Auslandspraktika. 

Bei Ferienpraktika bzw. freiwilligen Praktika erfolgt die Unfallversicherung in der Regel über die jeweilige BG des Betriebes. Dies betrifft auch Schülerbetriebspraktika, die aufgrund der Entfernung außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule liegen, insbesondere Auslandspraktika. 

Für Auslandspraktika, auch im zeitlichen Rahmen der Schülerbetriebspraktika, können von Seiten der Schule keinerlei Versicherungen gewährleistet werden. Es liegt somit im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten bei Auslandspraktika entsprechend umfangreich vorzusorgen, dies kann je nach Land neben Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung auch Beiträge zur Sozialversicherung betreffen.

Bitte beachten Sie auch hierzu untenstehende Übersicht aus unserem Download-Bereich:

gesetzliche und versicherungsrechtliche Regelungen für Betriebspraktika (pdf, Stand 17.09.2020)