Neigungsdifferenzierung
Der Grundgedanke der Integrierten Gesamtschule – längeres gemeinsames Lernen aller Kinder – setzt ein individuelleres Lernen voraus. In einzelnen Fächern gibt es daher die Fachleistungsdifferenzierung, bei welcher Schülerinnen und Schüler auf ihren entsprechenden unterschiedlichen Niveaus arbeiten können. Darüber hinaus wurde der Begriff der Bildung weiter gefasst, zum Beispiel mit der Frage: Weshalb wird Kreativität geringer geschätzt als kognitive Leistungen. Genau hier setzt die Neigungsdifferenzierung mit dem Wahlpflichtbereich an.
Mit ihm eröffnet sich an Integrierten Gesamtschulen ab Klasse 6 die Möglichkeit, ein zusätzliches Fach gemäß der Neigungen und Fähigkeiten der Kinder zu wählen. Ziel ist es, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler durch erfolgreiches Arbeiten in diesem selbst gewählten Fach zu stärken und die Schullaufbahn durch die Wahl eines neigungsorientieren Faches, welches die Stärken und Talente der Schüler/-innen betont, positiv zu gestalten.
Die Wochenstundenzahl beträgt für alle Wahlpflichtfächer je nach Jahrgangsstufe drei bzw. vier Schulstunden. Das gewählte Wahlpflichtfach besitzt einen vergleichbaren Status wie die Kernfächer (früher: Hauptfächer). Das bedeutet, dass es bei der Versetzungsentscheidung (ab Klasse 9) ausgleichsberechtigt für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch ist. Auch im Wahlpflichtfach müssen daher Leistungsnachweise durch Klassenarbeiten und andere Formen der Leistungsmessung erbracht werden. Der Status eines Kernfaches bringt es auch mit sich, dass eine vergleichbare inhaltliche Tiefe erzielt werden muss. Da die Inhalte auch hier weitgehend aufeinander aufbauen, ist ein späterer Wechsel des Wahlpflichtfaches nicht möglich.
In der IGS Deidesheim/Wachenheim wird das sechste Schuljahr als Orientierung genutzt, das heißt: Die Schülerinnen und Schüler wählen für jeweils ein Quartal des Schuljahres insgesamt drei der angebotenen Wahlpflichtfächer aus, die sie näher kennenlernen wollen. Im jeweils vierten Quartal muss dann eine Einführung in die Arbeit mit dem Computer belegt werden. Erst Ende der sechsten Klasse müssen sie sich für ein WPF entscheiden, welches dann aber bis in die Klasse 10 beibehalten werden muss. Generell gilt, dass bei dieser Entscheidung auch ein Wahlpflichtfach gewählt werden kann, dass die Kinder nicht zum Kennenlernen besucht haben.
Eine Ausnahme stellt durch die Verwaltungsvorschrift ab dem Schuljahr 2018/19 das WPF Französisch dar: Sollte Ihr Kind dieses Fach wählen, ist der Besuch von weiteren Wahlpflichtfächern zur Orientierung nicht möglich. Mit der Entscheidung für die zweite Fremdsprache besucht Ihr Kind verpflichtend bereits ab Klasse 6 bis in Klasse 10 das WPF Französisch. Alle anderen Wahlpflichtfächer werden verpflichtend ab Klasse 7 für vier Jahre gewählt. Die für das Abitur erforderliche zweite Fremdsprache sollte von den Schülerinnen und Schülern nicht ohne Neigung und Talent aus rein „strategischen Gründen hinsichtlich des Abschlusses“ gewählt werden. Mit allen Wahlpflichtfächern kann ein Übergang in die Oberstufe erfolgen und das Abitur abgelegt werden.