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Information zur 3G-Regelung im ÖPNV


Ausnahmen für Schüler

Die ab kommenden Mittwoch geltenden neue Regelungen für den öffentlichen Nahverkehr sehen strengere Regelungen vor: Es dürfen nur noch geimpfte, genesene oder aktuell getestete Fahrgäste befördert werden.

Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-Regelung ausgenommen und brauchen diesbezüglich keinen Nachweis mitzuführen. 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie den Medien entnehmen konnten, sollen ab kommenden Mittwoch (24.11.2021) die neuen Corona-Regeln gelten, die Bund und Länder beschlossen haben. Die Beschlüsse sehen auch neue Regelungen für den öffentlichen Nahverkehr vor. Das Fahrpersonal muss geimpft oder genesen sein oder sich täglich testen lassen. Es dürfen nur noch geimpfte, genesene oder aktuell getestete Fahrgäste befördert werden.

Schülerinnen und Schüler sind allerdings von dieser 3G-Regelung ausgenommen und brauchen diesbezüglich keinen Nachweis mitzuführen.  

Neben der 3G-Regelung gilt auch weiterhin die Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske). Hiervon ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahre, Fahrgäste mit Attest sowie gehörlose oder schwerhörige Fahrgäste nebst ihrer Begleitpersonen.

Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, sowohl 3G als auch die Maskenpflicht mit stichprobenhaften Nachweiskontrollen zu überwachen.

Freundliche Grüße

Im Auftrag Gabi Schott

Öffentlicher Personennahverkehr Mobilität

Rubrik:
Ausserschulische-Kooperationen,  Corona,