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Informationen zum Deutschland-Ticket - Ergänzung für die Oberstufe


Ergänzend zum Elternbrief der Kreisverwaltung Bad Dürkheim vom 05.07.2023 möchten wir aufgrund vieler eingehender Rückfragen zum Thema Deutschland-Ticket in der Oberstufe weitere Informationen bereitstellen.

Ergänzend zum Elternbrief der Kreisverwaltung Bad Dürkheim vom 05.07.2023 möchten wir aufgrund vieler eingehender Rückfragen zum Thema Deutschland-Ticket in der Oberstufe darüber informieren, dass für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (ab Klasse 11) die Schülerbeförderung vom Schulträger nur gewährt wird, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist. 

Das bedeutet, dass bei Übersteigen dieser Einkommensgrenze das Deutschland-Ticket von Schülerinnen und Schüler der Oberstufe auf eigene Kosten erworben werden muss. Im Gegensatz zum ehemaligen Maxx-Ticket ist für den Kauf keine Bescheinigung über den Schulbesuch notwendig.

Familien, die die Einkommensgrenze unterschreiten, erhalten auf Wunsch einen Antrag auf Übernahme der Fahrkosten im Schulsekretariat (sowie als Download auf der Homepage des Schulträgers). Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall der Schulbesuch auf dem Formular durch die Schule bestätigt werden muss und unsere Sekretariate in den Sommerferien überwiegend nicht besetzt sind. Wenden Sie sich in diesen Fällen daher am besten noch vor Ferienbeginn an das Sekretariat.

Nähere Informationen zur Schülerbeförderung, Einkommensgrenzen, Eigenanteil etc. finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

Bei speziellen Rückfragen wie zu den Einkommensgrenzen oder der Höhe des Eigenanteils können Sie sich gerne direkt an die Kreisverwaltung Bad Dürkheim (Frau Mohr, Tel. 06322 961-2308 oder Frau Schlick, Tel. 06322 961-2306) wenden.

Rubrik:
Schulleben und GTS,