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Quarantäne- & Hygieneregeln


Warnstufen ab 13.09.21

Der "Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz" in seiner 11. überarbeiteten Fassung sieht vor, dass die bestehenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen weitgehend beibehalten werden. Allerdings gibt es durchaus wesentliche Änderungen: Die Maßnahmen richten sich nach den örtlich geltenden Warnstufen. Welche Warnstufe (1, 2 bzw. 3) gerade gilt, legt die ADD auf der folgenden Webseite fest: https://add.rlp.de/de/corona-schulen/ ...

Die Warnstufen werden nach Inzidenzzahlen, Hospitalisierungszahlen und Belegung der Betten der Intensivstationen festgelegt. Genaueres dazu findet sich in der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.

Es gilt (je nach Warnstufe): 

  gesamtes Schulgebäude
(insbes. Gänge, Treppenhäuser, Toiletten, Aufenthaltsbereiche, Sekretariat)
am Platz im Klassenzimmer oder Fachsaal im Freien 
Warnstufe 1
Maskenpflicht
keine Maskenpflicht
keine Maskenpflicht
Warnstufe 2
Maskenpflicht
Maskenpflicht
keine Maskenpflicht
Warnstufe 3
Maskenpflicht
Maskenpflicht
keine Maskenpflicht

 

Quarantäneregeln

Auch in der Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion treten zum 13.09. Veränderungen in Kraft, die hier eingesehen werden können. Aufgrund der vielen Anfragen an unser Sekretariat fassen wir die für uns relevanten Regeln hier zusammen:

  • Tritt ein positiver Schnelltest in einer Klasse auf, so besteht für die nächsten 5 Schultage tägliche Testpflicht in der Lerngruppe (geimpfte/genesene Schüler*innen ausgenommen) und ab sofort Maskenpflicht am Platz innerhalb dieser Klasse. Wird der positive Schnelltest durch einen PCR-Test widerlegt, so entfallen diese Pflichten sofort wieder.
  • Bestätigt sich ein positiver Schnelltest durch den PCR-Test im Nachgang, verhängt das Gesundheitsamt Quarantänen, über die wir die Betroffenen vorläufig informieren. Diese können - je nach Einzelfall - auch für geimpfte und genesene Personen verhängt werden.
  • Bzgl. der Aufhebung der Quarantänen gelten immer die Anweisungen des Gesundheitsamtes!

 

Rubrik:
Corona,