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Masken im ÖPNV


Bundesnotbremse

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie den Medien entnehmen konnten, wurde das Infektionsschutzgesetz des Bundes vor kurzem geändert. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 100, sollen dort nun bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen (sog. Bundesnotbremse). Der Landkreis Bad Dürkheim lag bereits vor der Verabschiedung dieses Gesetzes bei einer Inzidenz von über 100, so dass bei uns die Bundesnotbremse direkt nach deren In-Kraft-Treten anzuwenden war. ...

Für die Benutzung des ÖPNV bedeutet dies, dass alle Fahrgäste nun verpflichtet sind FFP2 Masken zu tragen. Zulässig sind auch Masken nach gleichwertigem Standard, beispielsweise KN95 oder N95.

Medizinische Masken wie beispielsweise OP-Masken sind für die Fahrgäste nur noch bei einer Inzidenz unter 100 erlaubt. Damit diese „Lockerung“ jedoch gilt, muss die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises an 5 Werktagen unter 100 liegen. Dann kann die Bundesnotbremse am übernächsten Tag außer Kraft treten.

Der Landkreis Bad Dürkheim lag am Freitag, 30. April, den ersten Werktag bei einer Inzidenz von unter 100 (heute aktuell bei 71,6) und kann somit frühestens am Donnerstag, 6. Mai, den 5. Werktag in Folge unter 100 liegen. Falls dies der Fall sein sollte, könnte am Samstag, 08. Mai, die Bundesnotbremse außer Kraft treten und es würden wieder die Regelungen der 19. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz für eine Region mit einer Inzidenz unter 100 gelten, OP-Masken wären dann im ÖPNV wieder erlaubt.

Um alle Bürgerinnen und Bürger zu informieren, wird der Landkreis das Außerkrafttreten der Bundesnotbremse auf seiner Homepage www.kreis-bad-duerkheim.de veröffentlichen.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Busfahrer/innen ist, die (verschärfte) Maskenpflicht bei den Fahrgästen einzufordern. Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern darf nicht mit der Begründung verweigert werden, dass diese keine FFP2-Maske tragen. Die Verantwortung für das Tragen einer Maske liegt, auch im Schülerverkehr, bei den Fahrgästen selbst, die Kontrolle obliegt den Ordnungsämtern und der Polizei.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden.

Freundliche Grüße

Im Auftrag

Gabi Schott

Öffentlicher Personennahverkehr

Mobilität

Rubrik:
Schulleben und GTS,  Dies-und-das,  Corona,